Ambulanter Plegedienst für Intensivpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege

 
Beratung

Eine dauerhafte Pflege kann eine starke finanzielle Belastung darstellen. Um Sie bei der Inanspruchnahme möglicher Finanzierungshilfen zu unterstützen, beraten wir Sie gerne zu folgenden Themen:
  • Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
  • Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz
  • Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSGH)
  • Leistungen der Rentenversicherungsträger
  • Blindengeld, Gehörlosengeld
  • Wohngeld
  • Beihilfekassen
  • Betreuungsgesetz
… und natürlich unterstützt wir Sie gerne bei Anträgen und Behördengängen.
 
 
Pflegehilfsmittel

Pflegebett, Rollstuhl oder ein Patientenlifter erleichtern die Arbeit der pflegenden Angehörigen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Sanitätshäusern stellt unser Pflegedienst Hilfsmittel für die Pflege und optimale Versorgung der Pflegekunden zur Verfügung.
 
 
Leistung und Kosten 

Bei Beauftragung eines Pflegedienstes entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungserbringer und dem Pflegekunden. Soweit von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, oder diese zu erwarten ist, wird das Pflegezentrum die Leistungen direkt mit dem Kostenträger abrechnen. Bitte beachten Sie aber, dass nicht jede Leistung eine Kassenleistung ist. So kann es sein, dass sowohl private Pflegedienste, wie auch Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Leistungen mit Ihnen privat abrechnen müssen. Um im Vorfeld Missverständnisse zu vermeiden, bieten wir Ihnen unverbindlich und kostenlos ein Beratungsgespräch an. Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zur Finanzierung und Antragstellung.
 
 

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Das Pflegezentrum 
   
 
   
 
   
 
   
 
 
Fachkompetenzen