Eine dauerhafte Pflege kann eine starke finanzielle Belastung darstellen. Um Sie bei der Inanspruchnahme möglicher Finanzierungshilfen zu unterstützen, beraten wir Sie gerne zu folgenden Themen:
Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz
Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSGH)
Leistungen der Rentenversicherungsträger
Blindengeld, Gehörlosengeld
Wohngeld
Beihilfekassen
Betreuungsgesetz
… und natürlich unterstützt wir Sie gerne bei Anträgen und Behördengängen.
Pflegehilfsmittel
Pflegebett, Rollstuhl oder ein Patientenlifter erleichtern die Arbeit der pflegenden Angehörigen. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Sanitätshäusern stellt unser Pflegedienst Hilfsmittel für die Pflege und optimale Versorgung der Pflegekunden zur Verfügung.
Leistung und Kosten
Bei Beauftragung eines Pflegedienstes entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungserbringer und dem Pflegekunden. Soweit von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, oder diese zu erwarten ist, wird das Pflegezentrum die Leistungen direkt mit dem Kostenträger abrechnen. Bitte beachten Sie aber, dass nicht jede Leistung eine Kassenleistung ist. So kann es sein, dass sowohl private Pflegedienste, wie auch Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Leistungen mit Ihnen privat abrechnen müssen. Um im Vorfeld Missverständnisse zu vermeiden, bieten wir Ihnen unverbindlich und kostenlos ein Beratungsgespräch an. Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zur Finanzierung und Antragstellung.